Quelle: ETV Hamburg

 

Der Alster-Canoe-Club e.V. setzt sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuellen Missbrauch ein. Um dauerhaft einen bewussten und sensiblen Umgang mit diesem Thema zu gewährleisten und einen noch besseren Schutz für alle Kinder und Jugendlichen im Verein sicher zu stellen, wurde eine Analyse der möglichen Risiken und besonders zu schützenden Bereiche erstellt. Wir haben einen Verhaltensleitfaden für unsere Übungsleiter erstellt, der aber auch für alle Mitglieder*innen im ACC gilt.

 

Dass vorbeugende Maßnahmen durchaus effektiv sind, zeigen neue Studien, die einen Rückgang der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verzeichnen. Als mögliche Gründe werden neben der gestiegenen Bereitschaft von Opfern, die Täter anzuzeigen, auch die Wirksamkeit von Präventationsmaßnahmen wie wir sie hiermit im ACC etablieren.

Sollten es dennoch zu Verdachts- und Vorfällen im ACC kommen geben wir mit dem Interventionsleitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt eine Anleitung vor, nach welcher man Vorgehen sollte.

 

Solltet ihr betroffen sein oder Fragen haben zu diesem Thema, so könnt ihr euch vertrauensvoll an den Beauftragten im ACC wenden. Dieses ist Falk Klose und seine Email Adresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Ihr könnt ihn auch telefonisch erreichen. Die Nummer ist einsehbar im Mitgliederbereich der ACC Homepage unter "Für Mitglieder/Vorstand und Beauftragte"

 

Wir möchten alle die Umgang mit Kinder- und Jugendlichen im ACC haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Dieses bekommt ihr kostenlos bei eurem Bezirksamt. Hierfür benötigt ihr ein Schreiben vom ACC, welches wir euch gerne ausstellen.


 

Kinder und Jugendliche im Alster-Canoe-Club schützen – 

Analyse der möglichen Risiken und besonders zu schützenden Bereiche in Bezug auf sexualisierte Gewalt

 

Kanuvereine in Deutschland sind beliebte Einrichtungen für Freizeitaktivitäten von Heranwachsenden. Der Alster-Canoe-Club e.V. (ACC) hat im Jahre 2020 ca. 30 Mitglieder unter 18 Jahren. Besonders für diese jungen Menschen trägt der Verein die Verantwortung, den ACC als einen sicheren Ort des Sporttreibens zu gestalten.

 

Überall dort, wo Kinder und Jugendliche von Erwachsenen betreut werden, wo sie sich aufeinander einlassen und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen – in Familien, Schulen, Heimen, Kirchen, Jugendzentren und eben auch im ACC – bestehen Risiken für Übergriffe, Machtmissbrauch und auch für sexualisierte Gewalt. Um diesen wirksam zu begegnen folgt der ACC den Empfehlungen seiner Dachverbände dem Deutschen Kanu Verband (DKV) und der Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund.

 

Diese Analyse von möglichen Risiken für sexualisierte Gewalt bei uns im ACC liefert zentrale Ansatzpunkte, sich über mögliche Gefährdungen für Kinder und Jugendliche in den eigenen Strukturen bewusst zu werden, und Abhilfe zu schaffen, wenn ein hohes Risiko besteht.

 

 

„Sowas gibt es bei uns nicht!“ 

 

Die Grundeinstellung „So etwas kommt bei uns nicht vor“ ist risikoerhöhend dafür, dass Übergriffe und Missbrauch in Organisationen unbemerkt stattfinden können. Sexuelle Belästigungen und Gewalt wurden in Teilen der Gesellschaft über lange Zeit verschwiegen oder gar herabgespielt. Sie sind jedoch keine seltene Ausnahmeerscheinung. Vorhandene Studien legen nahe, dass etwa eins von fünf Kindern in Europa Opfer einer Form von sexualisierter Gewalt ist.3 Auch in Sportvereinen kommt sexualisierte Gewalt vor. Dies von vornherein auszuschließen und deshalb nicht wachsam zu sein, kann zu einem Klima der Gleichgültigkeit gegenüber Gewalt führen, und unter solchen Bedingungen können Übergriffe auch über lange Zeit unbemerkt stattfinden. 

 

Das Thema in Vereinen und Verbänden offen anzusprechen, ist somit eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Betroffene äußern und sich auch im Sport eine Kultur der Aufmerksamkeit für Probleme sexualisierter Gewalt entwickelt.

 

 

Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt

 

Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt reichen von beleidigenden Worten und Gesten mit sexualisiertem Bezug über die Verbreitung von pornographischem Material bis hin zu sexueller Nötigung mit Körperkontakt oder Vergewaltigung. Ein gemeinsames Merkmal ist, dass sich Vorfälle von sexualisierter Gewalt gegen den Willen der Betroffenen ereignen oder diese aufgrund körperlicher, psychischer oder kognitiver Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Die Ausübenden nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten der Opfer zu befriedigen.4

 

Häufig geraten in der öffentlichen Diskussion nur die strafbaren Taten ins Visier. Dies sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch vermeintlich leichte Grenzverletzungen wie sexistische Witze oder Gesten die Betroffenen diskriminieren und schwer verletzen können. Mitunter sind diese auch Vorstufen zu strafbarem Verhalten und erfordern daher von Erwachsenen eine besondere Aufmerksamkeit und ein klares Einschreiten. 

 

 

Täter/innen und ihre Vorgehensweise

 

Sexualisierte Übergriffe treten in verschiedenen Konstellationen auf: Unter Kindern und Jugendlichen (sog. Peer-Gewalt), unter Erwachsenen und von Erwachsenen an Heranwachsenden. In Kanuvereinen tragen die Vereinsverantwortlichen, Trainer/innen, Betreuer/innen die Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen der Minderjährigen. Kommt es hier zu sexualisierten Übergriffen von Erwachsenen an Kindern, gilt dies in strafrechtlicher Hinsicht i.d.R. als „sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“ (StGB §174). 

 

Sexualisierte Gewalt findet in 90% der Fälle durch Männer und in 10% der Fälle durch Frauen statt. Bei den im Sport bekannt gewordenen Fällen gingen die Taten überwiegend von dem betreuenden oder pädagogischen Personal - von Trainern, Übungsleitern und Funktionären - im Verein aus. Aber auch gewalttätige sexualisierte Übergriffe unter Jugendlichen sind im Kontext von Sportvereinen schon bekannt geworden. 

 

Erwachsene Täter/innen suchen sich mitunter gezielt solche pädagogischen Einrichtungen (auch Sportvereine), die einen leichten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Ihr Vorgehen ist planvoll und manipulativ: Die Widerstandsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen wird getestet, es finden erste Grenzverletzungen statt und die Betroffenen werden in Schuld- und Abhängigkeitsgefühle verstrickt. Studien haben gezeigt, dass Betroffene aus dem Bereich des Sports häufig eine vielversprechende sportliche Karriere vor sich haben und gleichzeitig über ein besonders enges Verhältnis zu ihren Trainer/innen verfügen. Die Trainer/innen genießen ein hohes Vertrauen im Vereinsumfeld; Übergriffe und Machtmissbrauch finden schleichend statt. Die Betroffenen werden sich der Gewalt nur langsam bewusst, sind dann aber aufgrund ihres engen Verhältnisses zum/r Trainer/in meist nicht mehr selbst in der Lage, das Gewaltverhältnis zu beenden.

 

Unter solchen Bedingungen besteht die Gefahr, dass Machtmissbrauch und Übergriffe auch über längere Zeit stattfinden, ohne Gegenwehr der Betroffenen und ohne Aufdeckung durch das nähere Umfeld.

 

 

Spezifische Risikofaktoren

 

Jede Lebensumgebung, so auch jede Sportart, weist spezifische Faktoren auf, die das Risiko des Auftretens sexualisierter Gewalt begünstigen können. Im Folgenden werden die für den Kanusport identifizierten spezifischen Risikofaktoren benannt. 

 

Körperlichkeit und Nähe 

 

Aufgrund der Körperlichkeit im Sport und damit verbundenen Situationen (wie gegenseitige Berührungen beim Training, Umkleide- und Duschsituationen, Umarmungen) bestehen hier für sexualisierte Gewalt sowohl spezifische Gelegenheiten als auch schwer einzuschätzende Grauzonen. Welche Berührungen, welcher Körperkontakt ist in Ordnung, welcher grenzüberschreitend? Dürfen Sportler/innen umarmt werden, um sie nach einer Niederlage zu trösten oder um einen Sieg zu bejubeln? Unter welchen Umständen dürfen und sollten Trainer/innen die Umkleide betreten? Grundsätzlich sollte bei der Einschätzung der Angemessenheit von Verhaltensweisen gelten, dass erwachsene Betreuungspersonen das Recht der Kinder auf körperliche Selbstbestimmung achten, ihre Intimsphäre respektieren und für ihre Unversehrtheit Sorge tragen.

Der ACC hat keine getrennten Umkleideräume für Kinder und Jugendliche. Gerade die Situation vor und nach dem Training, wenn sich Kinder und Jugendliche umziehen und eventuell auch duschen birgt Risiken. Auf Kanusport-Veranstaltungen, welche fast immer im freien stattfinden hat man eine ähnliche Situation. Hier gibt es auch oft vor und nach dem Sport eine Umkleide Situation, die es notwendig macht sich schnell umzuziehen, um trockene Sachen anzuziehen. Das passiert oft auch in provisorischen Zelten oder an Fahrzeugen, mit welchen die Sachen transportiert wurden.

 

Die Übernachtungen im Kanusport finden sehr oft im Zelt statt. Hierbei wird darauf geachtet, dass Kinder und Jugendliche eigene Zelte haben oder mit gleichaltrigen im Zelt übernachten.

 

Vor diesem Hintergrund hat der ACC einen Verhaltensleitfaden im Umgang mit den Jugendlichen erstellt, der hier im Anhang vorhanden ist.

 

Abhängigkeitsverhältnisse 

 

Die Rahmenbedingungen des Leistungssports können zu riskanten Abhängigkeiten führen. Viele ehrgeizige junge Sportler/innen wünschen sich nichts sehnlicher als sportlichen Erfolg zu haben. Sportlichen Erfolg können sie nur bei Förderung und mit Wohlwollen ihrer Trainer/innen erreichen. Solche Abhängigkeiten enthalten grundsätzlich Gefährdungspotenziale für Machtmissbrauch. Das kann auch schon am Anfang einer Sportlerlaufbahn beginnen.

Im ACC sind die Übungsleiter/innen angewiesen leistungsbezogene Entscheidungsprozesse objektiv und möglichst auf ein 4 Augen Prinzip aufzubauen.

 

Intim- und Liebesbeziehungen zwischen Trainer(inne)n und Sportler(inne)n 

 

Die spezifischen Gegebenheiten des Sports – wie körperliche Nähe, Vertrautheit, gemeinsame Wettkampffahrten und Trainingslager – bilden den Rahmen dafür, dass mitunter Liebesbeziehungen zwischen erwachsenen Trainer(inne)n und den von ihnen betreuten Sportler(inne)n entstehen.[1]Solche intimen sexuellen Beziehungen sind nach dem deutschen Strafrecht dann strafbar, wenn die Sportler/innen unter 14 Jahre alt sind. Sie können in juristischer Hinsicht jedoch auch im Alter zwischen 14 und 18 Jahre problematisch werden, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Trainer/in und Sportler/in besteht. Das „gefühlte Abhängigkeitsverhältnis“ lässt sich ohnehin nie ausschließen.

 

Im ACC wird ist jeder, der im Haupt- und Ehrenamt tätig ist, aufgefordert eine über den Sport hinausgehende Beziehung zu einem/r Sportler/innen (unter 18 Jahren) dem Vorstand und den Eltern des/r Sportler/innen zu melden. Der ACC wird im Einzelfall mögliche Konsequenzen thematisieren.

 

Gruppenbezogene Risiken

 

Im Kanusport kann es in allen Sportarten zu spezifischen Hierarchien und starken Konkurrenzen in den Gruppen und Mannschaften kommen. In solchen hierarchischen Gruppen greifen mitunter Praktiken und Rituale um sich, die Einzelne stark beschämen und traumatisieren können. Sexualisierte Witze, Imponiergehabe und Demütigungen in Dusch- und Umkleidesituationen haben in Jungendgruppen zumeist die Funktion, den Schwächeren oder den Neulingen eine niedrige Stellung zuzuweisen.

Es können auch sexualisierende Diskriminierungen wie sexistische Witze und Belästigungen auftreten.

 

ACC Übungsleiter/inen sind gefordert, eine Achtsamkeit für ggfs. problematische Situationen zu entwickeln (wie z.B. Umkleide- und Duschsituationen, Körperkontakt bei Training und Spiel) und für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts einzutreten.  
 

Strukturbezogene Risiken

Der ACC ist ein klassischer Verein mit einer offenen Struktur. Das bedeutet das alle Mitglieder in den Kontakt mit den jungen Sportlern/innen kommen  Diese offene birgt Risiken für den Kinderschutz.

 

Für erwachsene Täter/innen mit der Absicht, möglichst unerkannt in die Nähe von Kindern und Jugendlichen zu gelangen, bieten solche Vereinsstrukturen nur geringe Eintrittshürden und können deshalb besonders leicht ausgenutzt werden. 

 

Der ACC hat eindeutige Regeln zu den Voraussetzungen für die Übernahme von Ämtern, wie z.B. die Unterschrift einer Verpflichtung auf klare Verhaltensleitlinien oder die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen, sind mögliche Schutzmaßnahmen, die zwar keine Garantie für den Kinderschutz liefern, aber dennoch eine Kultur des Hinsehens fördern. 

 

 

Beschwerdemanagement

Der ACC benennt eine/n Beauftragte/n für das Thema sexualisierte Gewalt, der Beschwerden aufnimmt, weiterverfolgt und notwendige Maßnahmen einleitet. Der Kontakt wird regelmäßig im ACC Rundschreiben veröffentlicht und ist im Mitgliederbereich der ACC Homepage einsehbar.

 

 

Quelle: ETV Hamburg

 

Anhang A:

 

Verhaltensleitfaden / Schutzvereinbarungen

 

der Alster-Canoe-Club e.V. fordert seine  Übungsleiter/innen und Trainer/innen auf sich an folgende Regeln zu halten.

 

  1. Keine Einzeltrainings o.ä. ohne Kontrollmöglichkeit: Bitte immer das „Sechs-Augen-Prinzip“ einhalten, d.h. bei anstehendem Einzeltraining muss eine weitere Person (Trainer/in, Kind, Elternteil) anwesend sein. Ist dies nicht möglich, bleiben alle Türen offen oder der Sichtkontakt zu anderen Personen ist hergestellt. Auch bei Verletzungen oder „Einzelgesprächen“ soll eine weitere Person anwesend sein.
  2. Jegliche Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen muss transparent sein. Über soziale Netzwerke oder Messenger Dienste gibt es keine Kommunikation über private Themen. Auch gibt es keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen. Im Nachwuchsbereich werden die Eltern in die Kommunikation mit einbezogen.
  3. Keine Privatgeschenke an einzelne Kinder: Auch bei besonderen Erfolgen gibt es keine Geschenke für einzelne Kinder, die nicht mit mindestens einer weiteren Person (weitere/r Trainer/in, Elternteil) abgesprochen sind.
  4. Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kindern und Jugendlichen übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen.
  5. Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen: Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in gemeinsamen Zimmern mit einzelnen Kindern und Jugendlichen.
  6. Jeder der im Haupt- und Ehrenamt tätig ist, ist verpflichtet eine über den Sport hinausgehende Beziehung zu einem/r Sportler/innen (unter 18 Jahren) dem Vorstand und den Eltern des/r Sportler/innen zu melden.
  7. Besprechungen finden nicht während des Umziehens statt.
  8. Umkleiden: Jungen und Mädchen sollten sich in getrennten Räumen umziehen.
  9. Respekt untereinander: Gegenseitiger Respekt; keine Beleidigungen; sexuelle Äußerungen der Kinder untereinander bzw. geschlechtsspezifische Diskriminierungen sind nicht angemessen und zu unterbinden (ein aufklärendes Gespräch ist sinnvoll). Gleichgeschlechtlichkeit ist kein Schutz. Es gibt nicht nur körperliche sexuelle Gewalt, auch psychische bzw. durch Gestik und Sprache.
  10. Keine Geheimnisse mit Kindern: Trainer/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen sollen öffentlich gemacht werden.
  11. Körperlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder zum Mut machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogische Maß nicht überschreiten. Hilfestellungen sind oftmals notwendig, aber nur im notwendigen Rahmen – ohne Grenzen zu überschreiten.
  12. Alle zugänglichen Daten von Kindern und Jugendlichen müssen streng vertraulich behandelt werden. Der Umgang mit Bild- und Videomaterial, das die Kinder und Jugendlichen zeigt, ist sensibel und verantwortungsbewusst und unter Beachtung des Datenschutzes zu pflegen. Veröffentlichungen auf sozialen Medien geschehen nicht ohne Einwilligung.
  13. Transparenz im Handeln – Rücksprachen mit Team: Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Trainer/innen oder Elternteil abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.

 

Anhang B:
 

Interventionsleitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt

 

Vorfälle von sexualisierter Gewalt in Sportvereinen können auch mit Präventionskonzepten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher ist es wichtig, bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung als Verein so reagieren zu können, dass Gefahrensituationen für Kinder und Jugendliche möglichst schnell unterbunden werden und Vereinsverantwortliche ihrer Garantenpflicht (d.h. der Verantwortung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen) nachkommen. Dieser Interventionsleitfaden soll dabei Hilfestellung und Orientierung sein.

 

Leitfaden

 

Vorgehensweise im Verdachtsfall (Beschreibung der einzelnen zu durchlaufenden Schritte):

Vorfälle und/oder Verdachtsmomente müssen an den/die Ansprechpartner*in PSG gemeldet werden.

 

Sollten Informationen erst anderen Vertrauenspersonen gemeldet worden sein, so ist der/die Ansprechpartner*in PSG unbedingt in Kenntnis zu setzen, da er/sie die nötigen Schritte einleiten wird.

 

Grundsätzlich gilt:

 

Ruhe bewahren

Durch überlegtes Handeln können Fehlentscheidungen und übereilte Reaktionen vermieden werden.

 

Schutz

Der Schutz des Betroffenen steht an erster Stelle. Oberste Priorität hat die Wahrnehmung der Interessen des Opfers.

 

Gesprächsbereitschaft

Der betroffenen Person wird von dem/der Ansprechpartner*in PSG Gesprächsbereitschaft signalisiert. Der/die Betroffene kann erzählen, ohne dass ihm/ihr suggestive Fragen gestellt werden. Den Schilderungen der betroffenen Person wird zunächst einmal geglaubt.

 

Prozess Dokumentation

Dokumentieren aller Beobachtungen und Gespräche, die mit der betroffenen Person geführt wurden, so detailliert wie möglich. Dazu gehört auch eine ausführliche schriftliche Darstellung und Begründung der getroffenen Entscheidung. Der im folgenden vorgestellte Dokumentationsbogen kann dabei als Vorlage bzw. Hilfestellung herangezogen werden.

 

Prüfung von sofortigem Handlungsbedarf

Besteht die Gefahr von weiteren Übergriffen, werden Opfer und Täter/in umgehend getrennt. Der Vorwurf muss genauestens überprüft werden. Der/die Beschuldigte hat ein Recht auf Gehör. Es gilt zunächst immer die Unschuldsvermutung. Es darf nicht zu einer vorschnellen oder öffentlichen Vorverurteilung kommen, damit der Ruf im Falle eines falschen Verdachts keinen Schaden nimmt. Der/die Beschuldigte sollte von seinen Aufgaben zunächst zeitlich beschränkt freigestellt werden, bis entweder die Ermittlungen abgeschlossen sind oder seine/ihre Unschuld bewiesen ist. Diese Maßnahme hat sichernden Charakter, damit der/die Beschuldigte nicht eventuellen Vorverurteilungen ausgesetzt ist. Bei jedem Verdacht muss zunächst die strafrechtliche Unschuldsvermutung des/der Beschuldigten Anwendung finden. Diese Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung.

 

Aufklärung und Beratung

Es wird nichts unternommen, was der/die Betroffene nicht möchte. Der/die Betroffene wird über seine/ihre weiteren Möglichkeiten aufgeklärt, es wird jedoch keine Strafanzeige aus eigener Motivation gestellt. Die Kommunikation erfolgt zunächst ausschließlich zwischen PSG Ansprechpartner*in und betroffener Person (bei Minderjährigen: und/oder Eltern).

 

Inanspruchnahme Professioneller Hilfe

Da weder Beratung noch Strafverfolgung zu den Kernaufgaben des ACC gehören, ist es ggf. notwendig, externen Sachverstand hinzuzuziehen. Dies können zum Beispiel lokale Beratungsstellen, Niederlassungen des Kinderschutzbundes oder des Hamburger Sport Bundes sein. Bei Bedarf soll schnell professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden können. Anrufe bei Hilfsorganisationen bzw. der Polizei können hierbei sowohl durch die betroffene Person (bei Minderjährigen auch durch die Eltern) als auch durch den den/die Ansprechpartner*in PSG oder anonym erfolgen. Der/die Ansprechpartner*in PSG unterstützt den/die betroffene Person hier bei der Aufklärung des Verdachts, soweit es ihm/ihr möglich ist.

 


 

Dokumentationsbogen

 

Gespräch durchgeführt von und am

 

 

Name der Beobachterin/ des Beobachters

 

 

Datum und Uhrzeit der Beobachtung

 

 

Name der/des Betroffenen

 

 

Name der/des Beschuldigten

 

 

Situationsbeschreibung

 

Möglichst genau und detailliert Zur Situationsbeschreibung gehört auch das Verhalten der/des Betroffen und der/des Beschuldigten und der Kontext, in dem das Beobachtete passiert ist

 

 

 

 

 

 

Evtl. Vermutungen der Beobachterin/des Beobachters

 

Nur, wenn Beobachterin/Beobachter von sich aus Vermutungen äußert

 

 

 

 

 

Ergebnisse des Gesprächs

 

 

 

 

 

Eigene Einschätzung

 

 

 

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

 

 

 

 

 

Information folgender Personen

 

 

 

 

 

 

Krisenplan