1. Allgemeines
Die Bootshausordnung bezieht sich auf das Grundstück, das Clubhaus und die Bootsschuppen des Alster-Canoe-Club Hamburg e.V. (ACC).
2. Betreten des Grundstücks
Das Grundstück, das Clubhaus und die Bootsschuppen dürfen nur von Mitgliedern und von ihnen eingeführten Gästen betreten werden.
3. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch ein anwesendes Vorstandsmitglied wahrgenommen. In Abwesenheit des Vorstandes kann jedes andere Mitglied des ACC das Hausrecht war nehmen.
4. Ordnung und Sauberkeit
Den Mitgliedern und Gästen des ACC wird Ordnung und Sauberkeit auf dem Grundstück, im Clubhaus und in den Bootsschuppen zur Pflicht gemacht. Veränderungen am Clubeigentum sind nicht zulässig. Mit Strom ist sparsam umzugehen. Insbesondere ist beim Verlassen des Clubhauses oder einer Bootshalle, sofern sich nicht noch andere Personen sich dort befinden, das Licht auszuschalten.
5. Übernachtungen
Übernachtungen auf dem Gelände des ACC werden durch die Zeltplatzordnung geregelt. Übernachtungen im Clubhaus oder in den Bootsschuppen sind nicht erlaubt.
6. Bootsschuppen
Die Aufsicht in den Bootsschuppen, im Clubhaus und auf dem Gelände obliegt dem Bootshauswart. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Grundsätzlich werden nur Kajaks und Canadier, die Eigentum von Mitgliedern sind, im Bootschuppen gelagert. Jedes unbefugte Benutzen fremder Boote oder fremder Zubehörteile ist verboten.
Offenes Feuer sowie Rauchen ist in den Bootsschuppen verboten. Ebenfalls verboten ist das Lagern feuergefährlicher Flüssigkeiten oder Gase, wie z.B. Aceton, Benzin, Polyesterharze, Epoxydharze, Gaskartuschen o.ä.
Die Gänge in den Bootsschuppen sind stets freizuhalten. Jeder ist verpflichtet sein Boot sauber und trocken zu lagern.
7. Schließanlage / Schlüssel / Verschließen des Objektes
Schlüssel werden nur durch den Vorstand vergeben und wieder eingezogen. Dazu wird vom Vorstand ein Schlüsselwart bestimmt, der die Schlüssel (Chips) ausgibt, um Zugang zum Gelände und den Booten zu erhalten. Die Schließberechtigung wird vom Vorstand festgelegt und kann nach Bedarf angepasst werden. Für den Schlüssel wird ein vom Vorstand festgelegtes Schlüsselpfand eingezogen. Dieses wird bei rechtzeitiger Abgabe unverzinst wieder ausgezahlt.
Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verluste sind den Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
Die Tore, die Clubhaustür und die Bootsschuppentüren sind stets verschlossen zu halten. Mitglieder müssen, wenn sie das Grundstück, Clubhaus oder die Bootsschuppen verlassen - sofern nicht andere Mitglieder anwesend sind - alle Tore und Türen verschließen. Bei Verstoß gegen diese Richtlinien wird das Schließrecht entzogen.
8. Bootsplätze und Schränke in den Umkleideräumen
Die Bootsplätze für Wanderboote werden durch den vom Vorstand zu bestimmenden Bootsplatzwart vergeben. Bootsplätze für Renn-, Polo und Wildwasserboote werden vom jeweiligen Fachwart vergeben. Zur Lagerung von Ausrüstungsgegenständen können von den Mitgliedern Schränke gemietet werden. Die Vergabe erfolgt durch den Bootsplatzwart. Feuergefährliche Flüssigkeiten oder Gase gemäß Punkt 6 dürfen nicht gelagert werden.
Ein- und Umlagerung von Booten ohne Genehmigung des Bootsplatzwartes bzw Fachwartes sind untersagt. Jedes eingelagerte Boot muss mit dem Namen des Eigentümers versehen werden.
Für die Einlagerung von Booten und die Nutzung von Schränken ist eine vom Vorstand festzulegende Jahresgebühr zu entrichten. Kündigungen eines Bootsplatzes / Schrankes sind nur zum Jahresende möglich. Es wird jedem, je nach Verfügbarkeit ein bestimmter Bootsplatz / Schrank zugewiesen. Es besteht aber kein andauernder Anspruch auf diesen Platz / Schrank. Der Vorstand behält sich vor, je nach Vereinsaktivität, jederzeit einen anderen Platz / Schrank zuzuweisen. Die Vereinsaktivität kann insbesondere durch das Führen eines Fahrtenbuches und / oder die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen nachgewiesen werden. Aktivere Mitglieder und Jugendliche bekommen Bootsplätze, die leichter zu erreichen sind. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen einen Bootsplatz weiter unten benötigen kann dieses jederzeit mit dem Bootsplatzwart abgesprochen werden.
9. Umkleideräume
Die Duschräume stehen nur Mitgliedern und Gästen zur Verfügung. Nach Benutzung der Duschräume und Waschbecken sind diese zu säubern. Die Toiletten sind so zu verlassen, wie man sie vorzufinden wünscht. Waschbecken dürfen nicht zum Reinigen von Gummistiefeln, Farbpinseln o.ä. verwendet werden. Bootsreparaturen in den Umkleideräumen sind untersagt. Dies gilt auch für die Bootsschuppen.
10. Parken von Fahrzeugen aller Art
Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den befestigten Flächen, Fahrräder nur am Fahrradständer abgestellt werden. Für alle Fahrzeuge gilt auf dem Grundstück Schrittgeschwindigkeit. Das Reparieren oder Waschen von Privatfahrzeugen auf dem Grundstück ist untersagt.
Die Stellplätze für den ACC Bus sowie die Bootsanhänger dürfen nicht zugestellt oder blockiert werden.
Das Abstellen von Fahrzeugen alle Art auf dem Gelände ist nur im Rahmen der Sportausübung, im Rahmen von Veranstaltungen im ACC bzw. im Zusammenhang mit der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit zulässig.
11. Haftung
Der ACC haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die den Mitgliedern oder Gästen auf dem Clubgelände entstanden sind.
12. Gültigkeit und salvatorische Klausel
Die Bootshausordnung hat solange Gültigkeit, bis sie aufgrund von Änderungen, die durch den Vorstand beschlossen wurden, satzungsbedingten Änderungen oder Änderungen der allgemeinen Gesetzesgebung ungültig wird. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass eine Regelungslücke enthält.
Ausnahmen zu dieser Bootshausordnung, z.B. bei Regatten, sind nur durch Vorstandsbeschluss oder durch den 1. oder 2. Vorsitzenden möglich.
Hamburg, Mai 2011
Clubleben im Alster-Canoe-Club e.V. Im ACC gibt es neben dem Sport eine ganze Reihe von verschiedenen Aktivitäten, die der Geselligkeit und Freundschaft als auch dem Informationsaustausch, Spaß, u.s.w. dienen. Club und Familienabende Der Clubabend am Donnerstag ist der zentrale Treffpunkt der ACCer im Club. Dabei gibt es am jedem ersten Donnerstag im Monat den sog. Familienabend, der sich durch besondere Veranstaltungen, seien es Diavorträge oder Grillabende, abhebt. Feste und Feiern Das Herbstfest ist traditionell der gemeinschaftliche Saisonabschluß der mit viel Tanz gefeiert wird. Im Sommer feiern wir unseren Clubgeburtstag seit 1905 als "Stiftungsfest". Zum Jahresende gibt es auch manchmal eine Silvesterfeier. Clubhaus und -gelände Außer den vielen Aktivitäten beim Paddeln gibt es genug andere Aktivitäten, die auf unserem schönen Clubgelände mit dem schönen Clubhaus stattfinden. Stiftungsfest (Club-Geburtstag) und Seniorentreffen (nur ACCer) Familien- und Grillabende im Sommer Diavorträge und Familienabende in der Wintersaison In jedem Jahr zum Saisionabschluss das Herbstfest Frühjahrs- und Herbstputz Anderswo Skilanglaufwochenende Torfhaus/Harz (nur ACCer) Schwimmfest des HKV Waldlauf des HKV Wandern am Hohenstein im Weserbergland (nur ACCer) .... u.v.m. ..... Startseite Termine Allg. Infos Jugend Wandersport Rennsport Wildwasser Kanupolo
Von November bis März machen wir Winterpause!
Anmeldungen für 2025 werden erst ab Januar ´25 angenommen und erst ab Mitte März können wir verbindliche Zusagen machen
Was ist eine Kanustation?
Viele Kanuvereine, die im DKV organisiert sind, gewähren anderen Kanuvereinen das Übernachten auf ihrem Gelände. Auch wir sind gerne zu Gast bei anderen Vereinen. Deshalb betreiben wir eine DKV-Kanustation auf ehrenamtlicher Basis.
Der ACC gewährt ausschließlich DKV-Mitgliedern mit Angehörigen sowie Mitgliedern ausländischer Kanu-Verbände das Zelten auf seinem Clubgelände. Das Angebot ist vom Platz und eigenen Veranstaltungen her begrenzt. Einen Bootsverleih betreiben wir nicht.
Wie meldet man sich an?
Bitte nutzt das Anmeldeformular auf der Homepage Alster-Canoe-Club..de nicht .org!
Bitte meldet Euch online an per Anmeldeformular.
Wir nehmen daraufhin per E-Mail Kontakt mit Euch auf.
Ihr erhaltet bei Anreise einen Schlüssel, mit dem Ihr zu den Toiletten, Duschen und unserer kleinen Küche im Erdgeschoss gelangt. Die Abrechnung erfolgt in bar bei Anreise oder Abreise. Bei Schlüsselverlust stellen wir den Preis für die Ersatzbeschaffung in Rechnung.
Wohnwagen und -mobile dürfen eine Gesamtlänge von 6,50 m nicht überschreiten.
Was kostet die Übernachtung für DKV-Mitglieder?
Erwachsene pro Person pro Nacht | 8 € |
Jugendliche pro Person pro Nacht Kinder |
4 € frei |
normale Zelte (1-5 Personen) pro Nacht |
2 € |
Wohnwagen/-mobil (inkl. Vorzelt) pro Nacht Wohnmobile können kein Vorzelt aufbauen! |
9 € |
Küchennutzung | frei |
Duschen | frei |
Bitte das Anmeldeformular ausfüllen und abschicken.
Was muß man noch beachten?
Selbstverständlich erwarten wir von unseren Gästen einen zivilisierten und achtsamen Umgang mit unserem Eigentum (Haus, Hof und Geräte), den Ressourcen (Wasser, Strom, etc.) und den Nachbarn (Nachtruhe ab 22 Uhr)
Details hierzu stehen in unserer Zeltplatzordnung, die neben der Bootshausordnung zu beachten ist. Einen Lageplan des Geländes zum Download findet Ihr hier.
Wie komme ich zum ACC?
Die Wegbeschreibung findet ihr unter Anfahrt.
Anfahrt und Lage
Der Alster-Canoe-Club liegt im Stadtteil Eppendorf am Alsterlauf gelegen: Ludolfstraße 15.
Die Ludolfstraße ist nur von einer Seite passierbar.
Am besten erreicht man den ACC, wenn man auf der B5 (Ring 2) aus östlicher Richtung kommt, da man auf das Grundstück nur rechts abbiegen kann. Achtung: Die Einfahrt ist bedingt durch eine leichte Rechtskurve schlecht einsehbar, siehe Foto.
Falls ihr über die A7, Abfahrt Stellingen und mit einem Anhänger anreist, fahrt ihr am besten einen kleinen Umweg über Tarpenbekstraße - Deelböge - Bebelallee - Hudtwalckerstraße. Meidet möglichst die kleinen Straßen, sofern ihr mit einem Anhänger oder Wohnmobil kommt, das kann dann doch recht eng werden.